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   SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07   

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https://dejure.org/2008,7414
SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07 (https://dejure.org/2008,7414)
SG Marburg, Entscheidung vom 22.10.2008 - S 12 KA 235/07 (https://dejure.org/2008,7414)
SG Marburg, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - S 12 KA 235/07 (https://dejure.org/2008,7414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 85 Abs 4a SGB 5
    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Einbeziehung probatorischer Sitzungen in das Regelleistungsvolumen - Bemessung des Regelleistungsvolumens für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und andere ausschließlich psychotherapeutisch tätige Vertragsärzte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage einer Kinderpsychotherapeutin und Jugendlichenpsychotherapeutin auf eine Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen und insbesondere auf die Einbeziehung der sogenannten probatorischen Sitzungen; Eröffnung eines Gestaltungsspielraums bei der Ausgestaltung der ...

  • bkj-ev.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB V § 85 Abs. 4; SGB V § 85 Abs. 4a
    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung, Berücksichtigung probatorischer Sitzungen beim Regelleistungsvolumen, Bemessung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Abweichung bei Praxisanfängern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Hessen, 29.04.2009 - L 4 KA 76/08

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Ausgleichsregelung zur

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Praxisanfänger innerhalb der Fachgruppe der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, auch soweit es sich um eine Neuniederlassung handelt, haben einen Anspruch auf Freistellung von einem Regelleistungsvolumen für das erste Quartal und Verdoppelung des Regelleistungsvolumens für die sieben Folgequartale (Bestätigung von SG Marburg, Urt. v. 27.08.2004 - S 12 KA 424/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 -).

    Das Urteil der Kammer v. 27.08.2008 - S 12 KA 424/07 - (Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 -) betraf eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie- und -psychotherapie.

    Auf dieser Grundlage werde die Beklagte die Klägerin hinsichtlich einer Sonderregelung für das Regelleistungsvolumen neu zu bescheiden haben (SG Marburg, Urt. v. 27.08.2008 - S 12 KA 424/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 76/08 ).

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).

    Vergleichbares gelte für die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis im Vergleich zum Bemessungszeitraum, etwa wenn sich ein bisher allgemein zahnärztlich tätiger Vertragszahnarzt auf oral-chirurgische Behandlungen konzentriert und deshalb höhere Fallwerte erreiche (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 23).

    Ein Rechtsgrundsatz des Inhalts, dass sich auf eine Verletzung des Gebotes der Honorarverteilungsgerechtigkeit nur solche Vertrags(zahn)ärzte berufen können, bei denen die Anwendung der jeweils angegriffenen Honorarverteilungsregelung zu existenzbedrohenden Konsequenzen führen könnte, ist dem Vertrags(zahn)arztrecht fremd (vgl. BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - aaO. Rn. 25).

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 53/00 R

    Vertragsarzt - Voraussetzungen für die Erweiterung eines qualifikationsabhängigen

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.).

    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).

  • BSG, 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Zulässigkeit - Honorarkontingent -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Dabei beschränkt sich die Kompetenz des Vorstandes nicht auf die Statuierung von Ausnahmen für "echte Härten", vielmehr müssen sie generell für atypische Versorgungssituationen möglich sein (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 31 = MedR 2000, 153, juris Rn. 36; BSG, Urt. v. 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27, juris Rn. 23).

    Derartige mit scharfen Grenzziehungen einhergehende Härten seien - wie z.B. auch für Stichtagsregelungen anerkannt - hinzunehmen, solange sie nicht im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung willkürlich seien (vgl. BSG, Urt. v. 03.03.1999 - B 6 KA 15/98 R - aaO., Rn. 36).

  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R

    Vertragspsychotherapeut - keine Einbeziehung der Vergütung probatorischer

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Andererseits ist es dem Bewertungsausschuss aber nicht verwehrt, sich darauf zu beschränken, eine Punktwertstützung nur für diejenigen Leistungen vorzugeben, die sowohl zeitgebunden als auch genehmigungsbedürftig sind (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R - juris Rdnr. 10 ff.).

    Soweit das Bundessozialgericht zunächst in einem obiter dictum der Auffassung war, es sei aber zu beachten, dass die probatorischen Sitzungen zum Kern des Leistungsspektrums der Psychotherapeuten gehörten und bei ihnen deshalb ein beliebiger Punktwertabfall auf Dauer nicht hingenommen werden dürfe (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2007 - B 6 KA 35/06 R - juris Rdnr. 17), so betrifft dies die hier nicht streitgegenständliche Honorierung der probatorischen Sitzungen.

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Erweiterung des Praxisbudgets für einen

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Dies erfordere vom Leistungsvolumen her, dass bei dem Arzt das durchschnittliche Punktzahlvolumen je Patient in dem vom Budget erfassten Bereich die Budgetgrenze übersteige und zudem, dass bei ihm im Verhältnis zum Fachgruppendurchschnitt eine signifikant überdurchschnittliche Leistungshäufigkeit vorliegt, die zwar allein noch nicht ausreiche, aber immerhin ein Indiz für eine entsprechende Spezialisierung darstelle (vgl. zuletzt BSG, Urt. v. 22.03.2006 - B 6 KA 80/04 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 12 = GesR 2006, 363, juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 40/99 R

    Orthopäde - Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Es gelten dieselben Erwägungen wie zu den Ausnahmen von der Teilbudgetierung nach Nr. 4 der Weiterentwicklungsvereinbarung vom 7. August 1996 (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 26) und der Erweiterung der Praxis- und Zusatzbudgets (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 31).
  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    entschieden, dies setze voraus, dass im Leistungsangebot der betroffenen Praxis eine Spezialisierung und eine von der Typik der Arztgruppe abweichende Ausrichtung zum Ausdruck komme, die messbaren Einfluss auf den Anteil der auf den Spezialisierungsbereich entfallenden abgerechneten Punkte auf die Gesamtpunktzahl der Praxis habe (vgl. BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 - SozR 4-2500 § 87 Nr. 1, juris Rn. 23; BSG, Urt. v. 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R - SozR 3-2500 § 87 Nr. 31, juris Rn. 26 f.).
  • SG Marburg, 26.09.2007 - S 12 KA 822/06

    Honorarverteilung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung an die Vorgaben

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Dies hat die Kammer bereits für die von der Beklagten vorgenommene und gegen die Vorgaben des Bewertungsausschusses verstoßende Einbeziehung von Dialyseleistungen in die Regelleistungsvolumina festgestellt (vgl. Urteil der Kammer vom 26.09.2007 - S 12 KA 822/06 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Arztgruppen - keine

    Auszug aus SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 235/07
    Grund abgewichen werden darf (vgl. BSG, Urt. v. 22.06.2005 - B 6 KA 5/04 R - SozR 4 2500 § 85 Nr. 17 = GesR 2005, 567 = USK 2005-104, juris Rdnr. 18).
  • BSG, 29.08.2007 - B 6 KA 2/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Bemessung der

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

  • LSG Hessen, 23.04.2008 - L 4 KA 69/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit von Bemessungsgrundlagenbescheiden

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

  • SG Marburg, 13.02.2009 - S 12 KA 353/07

    Zuerkennung eines höheren Regelleistungsvolumens gegenüber einer Kinder- und

    zu beachten haben (vgl. SG Marburg, Urt. v. 22.10.2008 - 12 KA 235/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen L 4 KA 117/08 - ).
  • SG Marburg, 17.06.2009 - S 12 KA 278/07

    Honorarverteilungsvertrag - Internistin mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie -

    Die Kammer hält dies nicht für rechtswidrig - wenn sie dies, insoweit fachkundig mit zwei Ärzten besetzt, auch für sinnvoll hält, da so der Zweck der probatorischen Sitzungen besser erreicht werden kann - und hat dies bereits für Psychotherapeuten, die mehr als 90 % psychotherapeutische Leistungen erbringen, entschieden (vgl. Urteile der Kammer v. 22.10.2008 - S 12 KA 977/06, S 12 KA 56/07 und S 12 KA 235/07 -, jeweils Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 116/08, L 4 KA 115/08 und L 4 KA 117/08; Gerichtsbescheid v. 13.02.2009 - S 12 KA 353/07 -, Berufung anhängig: LSG Hessen - L 4 KA 36/09).
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